16.10.2013
Wenn Sie nur Geschäftsführergehalt haben und sonst „nicht viel los“ ist, können Sie Ihre private Steuererklärung, wenn Sie das möchten, schon selber machen.
Bei Mieteinkünften passiert aber häufig dieser Fehler, wie einem befreundeten Steuerberater aufgefallen ist: Manche sammeln hier einfach die Ausgabenbelege (Versicherung, Grundsteuer, Hausverwaltung, Bankzinsen) und tragen das alles schön ein. Fertig ist die „Anlage V“.
Und was ist mit der Abschreibung? Die wird bisweilen vergessen. Fleißige Finanzbeamte schauen im Vorjahr nach und setzen die Abschreibung „von Amts wegen“ ein. Unmotivierte Beamte sparen sich diese Arbeit, und dann fällt die Abschreibung eben unter den Tisch.
Fazit: Kontrollieren Sie also einmal nach, ob dieser Fehler bei Ihnen womöglich auch passiert ist.