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02.10.2013

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Steuern sparen: Kapitalvermögen auf Kinder verlagern

Der Grundfreibetrag ist dieses Jahr auf 8.130 Euro gestiegen. Wenn man hier noch den Sparerpauschbetrag in Höhe von 801 Euro und den Sonderausgabenpauschbetrag von 36 Euro dazurechnet, kann ein Kind pro Jahr Zinsen in Höhe von 8.967 Euro steuerfrei beziehen. Eltern mit umfangreichen Kapital­einkünften können also Steuern sparen, indem sie Kapitaleinkünfte auf die Kinder übertragen.

Hinweis: Auch wenn das Kind volljährig ist und die Kapitaleinkünfte über 8.967 Euro liegen, riskiert man steuerlich nichts mehr, weil seit 2012 die Einkünfte des Kindes beim Kinderfreibetrag keine Rolle mehr spielen.

Damit das Finanzamt mitspielt, muss die Schenkung zivilrechtlich wirksam sein. Das Depot muss auf den Namen des Kindes lauten und die Eltern dürfen auf Kapital und Zinsen nur für Ausgaben zurückgreifen, die eindeutig das Kind betreffen. Die Verfügungsgewalt des Kindes darf nicht eingeschränkt sein. Es gilt: „Geschenkt ist geschenkt“. Und stets besteht die Gefahr, dass das Kind beim 18. Geburtstag das Geld für einen Ferrari (o. ä.) ausgibt.


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