18.03.2013
2013 Ausgabe 6 vom 26.03.13
Wenn der GmbH-Gesellschafter eine Geschäftsimmobilie an seine GmbH vermietet, entsteht in aller Regel eine so genannte „Betriebsaufspaltung“. Häufig macht man dann für das Besitzunternehmen, dem die Immobilie gehört, eine Bilanz. Das muss aber nicht zwingend so sein, wie das Finanzgericht Hamburg entschieden hat. Eine Einnahmen-Überschuss-Rechnung, reicht in aller Regel genauso.
Vorteil: Diese kostet meistens nur die Hälfte einer Bilanz. (FG Hamburg, 10.08.12, 6 K 221/10, GmbHR 2012, 1372)