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29.06.2006

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Teure Geschenke an Mitarbeiter zahlen Sie besser privat

Zu einem persönlichen Anlass (z. B. Geburtstag) können Sie einem Mitarbeiter ein Geschenk für bis zu 40 Euro brutto machen. (Die Kürzung auf 35 Euro gilt nur für Geschenke an Geschäftsfreunde!)

Wichtig: Der Anlass muss ein persönlicher sein. Weihnachten ist zum Beispiel kein persönlicher Anlass, ebenso wenig besondere Leistungen.

Wenn die 40-Euro-Grenze überschritten wird: Selbst wenn es sich um einen persönlichen Anlass handelt, ist das Geschenk voll lohnsteuer- und sozialversicherungspflichtig, wenn es teurer als 40 Euro ist. Die hierbei anfallende Lohnsteuer und die Sozialabgaben sind so hoch, dass es sich nicht lohnt, ein solches Geschenk über die Buchhaltung laufen zu lassen.

Beispiel: Die langjährige Chefsekretärin wird 50. Dem Geschäftsführer ist ein 40-Euro-Geschenk für diesen Anlass zu kleinlich. Um ihr eine richtig große Freude zu machen, macht er ihr ein sehr großzügiges Geburtstagsgeschenk, aber aus seinem privaten Geldbeutel. Dann findet der Lohnsteuerprüfer keinen Anhaltspunkt für Lohnsteuernachforderungen.

Wenn Sie es ganz genau nehmen: Natürlich sind - streng genommen - auch private Geschenke vom Chef lohnsteuerpflichtig. Vielleicht können Sie daher einen Familienangehörigen, der mit der Firma nichts zu tun hat, aber den Jubilar kennt, dazu überreden, das Geschenk privat zu stiften. Dann haben Sie nicht nur den Lohnsteuerprüfer ausgehebelt, sondern auch dem Buchstaben des Gesetzes Genüge getan.


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