07.05.2015
Wichtiges rund ums Thema Bilanz-Offenlegung im Unternehmensregister
Ihre GmbH-Bilanz müssen Sie jedes Jahr innerhalb von 12 Monaten nach dem Bilanzstichtag beim elektronischen Bundesanzeiger einreichen (§ 325 HGB).
In unserer Checkliste erfahren Sie, welche Erleichterungen es für Kleinst-GmbHs gibt, und was Sie nicht im Unternehmensregister verraten müssen.
Hier ein Auszug von Titeln zum Thema „Bilanz-Offenlegung“, auf die Sie als Abonnent dann Zugriff haben:
Alle Beiträge der IZW-Beratungsbriefe stehen Ihnen außerdem in unserer umfangreichen Info-Datenbank zur Verfügung.
Dort finden Sie Antworten auf alle Fragen, die Sie als GmbH-Geschäftsführer betreffen.