28.11.2016
E-Mail von Sandra K. aus Ravensburg an die Redaktions-Hotline: „Mein Vater hatte in den 90ern einmal etwa 800.000 Franken auf einem Konto in der Schweiz. 1995 hat er das Konto auf mich umgeschrieben, also mir das Geld geschenkt. Beim Finanzamt haben wir nie etwas angegeben. Diese Schenkung ist doch inzwischen bestimmt schon verjährt, oder?“
IZW antwortet: Leider nein, die Hinterziehung von Schenkungsteuer ohne Schenkungsanzeige verjährt nie. Die so genannte Festsetzungsfrist für die Schenkungsteuer beginnt erst im Folgejahr nach der Anzeige der Schenkung.
Keine Anzeige bedeutet: Die Festsetzungsfrist beginnt nie und verjährt nie. Theoretisch können nicht erklärte Schenkungen auch noch nach Jahrzehnten nachversteuert werden. Erst wenn der Schenker stirbt, tritt Ruhe ein – auch dann muss man noch zehn Jahre abwarten.