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19.07.2009

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Istversteuerung bei der Umsatzsteuer seit Juli 2009

Als Krisen-Unterstützung hat der Gesetzgeber die Umsatzgrenze für Istversteuerung auf eine halbe Million pro Jahr angehoben (vorher 250.000 Euro). Davon profitieren Sie, wenn Ihr Umsatz zwischen einer viertel und einer
halben Million im Jahr liegt. Erstmalig gilt das für die Juli 2009-Voranmeldung und letztmalig für die vom Dezember 2011.

Was heißt Sollversteuerung und Istversteuerung? Sollversteuerung = Sie führen die Umsatzsteuer ans Finanzamt ab, sobald Sie die Rechnung gestellt haben. Egal, ob Sie das Geld von Ihrem Kunden schon bekommen haben. Istversteuerung = Sie führen die Umsatzsteuer erst ab wenn Sie das Geld bekommen haben.

Welcher Umsatz ist maßgeblich? Ausschließlich der 2008er-Umsatz. Wenn Sie im Jahre 2008 maximal 500.000 Euro netto umgesetzt haben, können Sie die Istversteuerung beantragen. Wer 500.001 Euro in 2008 umgesetzt hat, ist draußen, auch wenn er im ersten Halbjahr 2009 nur noch 100.000 Euro Umsatz gemacht hat. Umgekehrt profitieren Sie, wenn Ihre Umsätze untypischerweise 2009 explodiert sein sollten. Denn auch dann kommt es nur auf den 2008er-Umsatz an.

Muss das beantragt werden? Ja. Die Anträge sollen aber großzügig bearbeitet werden. Den Eingang der Genehmigung sollten Sie nicht abwarten, sondern Ihre Software einfach ab der Juli-Voranmeldung umstellen.

Gilt die Istversteuerung auch für die Vorsteuer? Zum Glück nicht. Den Vorsteuerabzug können Sie unverändert geltend machen, sobald Sie die Lieferung/Dienstleistung bezogen und die Rechnung erhalten haben. Wann Sie die Rechnung zahlen, ist egal.

Was ist, wenn ich eine Rechnung im Juni gestellt habe und das Geld erst im Juli bekomme? Wenn Sie bisher Sollversteuerer waren, müssen Sie die Mehrwertsteuer schon mit der Juni-Voranmeldung abführen. Die angehobene Grenze gilt eben erst für Umsätze ab Juli.


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