10.06.2022
Seit 2021 gilt die Sofortabschreibung für digitale Wirtschaftsgüter (= Hard- und Software). Vor 2021 angeschaffte Computer, bei denen zum 1. Januar 2021 noch ein Restbuchwert vorhanden ist, können Sie in der Bilanz 2021 sofort ausbuchen. (BMF-Schreiben vom 22.02.22, Rz. 6)