30.11.2004
Das Bundeskabinett hat die Sachbezugswerte für 2005 beschlossen ...
Für freie Verpflegung (Frühstück, Mittag- und Abendessen) beträgt der Sachbezugswert nun bundeseinheitlich 200,30 Euro monatlich. (BGBl. 2004 I 2663)
Zentraler Wert für Sie: Ein Mittag- oder Abendessen hat ab 2005 den Sachbezugswert 2,61 Euro.
Das heißt für Sie: Können Ihre Mitarbeiter in einer Betriebskantine essen, müssen sie mindestens 2,61 Euro bezahlen, damit das Essen lohnsteuerfrei bleibt. Oder: Geben Sie Essensmarken aus, müssen Ihre Mitarbeiter pro Marke 2,61 Euro versteuern.
Tipp: Selbst wenn der Wert der Marke bis zu 5,71 Euro beträgt, sind gleichwohl nur 2,61 Euro steuerpflichtig (A 31 Abs. 7 4cc LStR). Vorsicht: Beträgt der Wert 5,72 Euro oder mehr, ist der volle Wert steuerpflichtig!
Extra-Tipp: Den Sachbezugswert der Essensmarken/Restaurantschecks können Sie sozialversicherungsfrei mit 25 Prozent pauschal versteuern, wenn diese einen Wert von jeweils höchstens 5,71 Euro haben (§ 40 Absatz 2 Nr. 1 EStG). Bemessungsgrundlage ist in diesem Fall aber nur der Sachbezugswert in Höhe von 2,61 Euro je Marke.