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17.03.2011

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Gesellschafter-Darlehen sollten Sie banküblich verzinsen

Bei zinslosen Darlehen mit unbestimmter Laufzeit (typisch bei Gesellschafter-Darlehen) gibt es eine kuriose Vorschrift: Steuerlich sind diese auf die Hälfte abzuzinsen. In Höhe des Unterschieds zwischen ursprünglicher Höhe und steuerlichem Wert entsteht ein steuerpflichtiger Gewinn. (vgl. BMF, 26.05.05, IV B 2 - S 2175 - 7/05, BStBl. I 05, 699 Tz. 7)

Beispiel: Gesellschafter X gibt 300.000 Euro auf unbestimmte Dauer zinslos in seine GmbH. Das Finanzamt wird das Darlehen auf 150.000 Euro abzinsen und die anderen 150.000 Euro als Gewinn behandeln.

Unser Rat: Vermeiden Sie solche zinslosen Darlehen tunlichst, und verlangen Sie mindestens ein Prozent Zinsen.

Tipp: Falls Sie privat Kredit von der Bank aufnehmen mussten, um das Geld Ihrer GmbH leihen zu können, sollten Sie sogar von der GmbH bankübliche Zinsen verlangen. Denn nur so erreichen Sie den vollen Abzug der Bank-Zinsen in Ihrer privaten Steuererklärung. Verlangen Sie hingegen nur einen minimalen Alibi-Zins von Ihrer GmbH, wird das Finanzamt den Zinsabzug kürzen. Aber wenn Ihre GmbH bankübliche Zinsen zahlt, können Sie die Bank-Zinsen in voller Höhe gegenrechnen.


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