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10.03.2011

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Steuererklärung 2010: Krankenversicherung und Krankheitskosten richtig absetzen

Krankenversicherung: Ihre Beiträge zur Krankenversicherung können Sie als Sonderausgaben absetzen – und zwar seit 2010 in unbeschränkter Höhe. Die Berechnung ist allerdings etwas kompliziert. Von Ihren absetzbaren Versicherungsbeiträgen müssen Sie Beitragsrückerstattungen abziehen, nicht aber ersetzte Arztkosten!

Welche Krankheitskosten kann man absetzen? Alle Krankheitskosten sind absetzbar, die nicht von der Versicherung ersetzt werden. Wer krank ist, kann alles absetzen, was der Arzt verordnet hat und was in Deutschland zugelassen ist. Gesunde können Maßnahmen zur Vorbeugung nur dann absetzen, wenn sie vorher ärztlich verordnet sind. Für Kuren und bestimmte Therapien hat das Finanzamt bisher amtsärztliche Atteste verlangt, die vor der Therapie ausstellt sein mussten. Der Bundesfinanzhof hat nun aber erlaubt, ein Attest auch nach einer Behandlung nachzureichen. Es muss auch nicht unbedingt der Amtsarzt sein, auch andere Mediziner können steuerlich anzuerkennende Atteste ausstellen (BFH VI R 16/09 und 17/09).

Zumutbare Belastung: Bei allen außergewöhnlichen Belastungen wird eine so genannte "zumutbare Belastung" gegengerechnet, aber für alle außergewöhnlichen Belastungen eines Jahres nur einmal. Wer also z. B. in einem Jahr eine Scheidung, einen Hochwasserschaden und eine Zahnbehandlung zu bewältigen hatte, muss insgesamt nur einmal kürzen und kann so unter Umständen die Zahnbehandlung zu 100 Prozent absetzen. Diese "zumutbare Belastung" beträgt zwischen einem und sieben Prozent des Einkommens – je nach Einkommenshöhe und Familienstand (Details: § 33 EStG).

Beispiel 1: Ehepaar Meier mit 50.000 Euro "Gesamtbetrag der Einkünfte" und drei Kindern hatte 1.200 Euro Krankheitskosten. Abziehbar sind 1.200 Euro abzüglich ein Prozent vom Einkommen = 1.200 Euro minus 500 Euro "zumutbare Belastung", verbleibt als Abzug 700 Euro.

Beispiel 2: Klaus Müller (sonst keine außergewöhnlichen Belastungen) ist alleinstehend und hatte 100.000 Euro Einkommen ("Gesamtbetrag der Einkünfte"). Er hatte eine Zahnbehandlung für 16.000 Euro, von der die Versicherung 10.000 bezahlt hat. Kann Müller etwas absetzen? Nein. Denn die zumutbare Belastung beträgt bei ihm sieben Prozent vom Einkommen = 7.000 Euro. Die nicht übernommenen Krankheitskosten bei ihm sind aber nur 6.000 Euro.

Deshalb vorher einmal rechnen: Bevor Sie Ihrem Steuerberater Stapel von pikanten Arztrechnungen schicken, rechnen Sie sich doch einmal anhand der Tabelle in § 33 EStG durch, ob bei Ihnen überhaupt etwas zum Absetzen bleibt. Wenn Sie gut versichert sind, gut verdienen und keine kleinen Kinder mehr haben, ist die "zumutbare Belastung" meist höher als die gesamten Krankheitskosten. Dann können Sie Ihre Arztrechnungen gleich bei sich behalten, weil eh' nichts absetzbar ist.


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