14.12.2007
Über das neue Unternehmensregister hatten wir schon mehrfach berichtet. Daneben bleibt aber das alte Handelsregister bestehen. Neu ist: Wenn Sie Meldungen an das Handelsregister zu machen haben, geht das seit diesem Jahr nicht mehr per Post, sondern nur noch per „elektronischem Postfach“. Im Regelfall braucht Sie das nicht zu kümmern. Denn die meisten Meldungen ans Handelsregister (z. B. Geschäftsführer-Abberufung, Neubestellung, Prokura usw.) laufen ohnehin über den Notar.
Allerdings: Wenn Sie Umzugsmeldungen, Gesellschafterlisten und Jahresabschlüsse bis 2005 an das Registergericht zu schicken haben, müssen Sie das selbst machen. Normale Papier-Post lehnen viele Registergerichte inzwischen kategorisch ab.
Deshalb nun einfach eine E-Mail zu senden, geht allerdings nicht. Aus Sicherheitsgründen muss die Spezialsoftware „Elektronisches Gerichts- und Verwaltungspostfach EGVP“ verwendet werden. Diese können Sie hier kostenlos herunterladen: www.egvp.de