21.01.2002
Muster-Einspruch mit Hinweisen auf die einschlägige höchstrichterliche Rechtsprechung
Betrifft: Muster GmbH
Einspruch gegen den Beitragsbescheid 2001 vom 05.04.2002
Musterhausen, 6.4.2002
Sehr geehrte Damen und Herren,
gegen den o.g. Beitragsbescheid lege ich hiermit
Einspruch
ein.
Begründung:
Die Berufsgenossenschaft hat die Bemessungsgrundlage für die Beitragsberechnung nicht zutreffend berechnet. Mein Gehalt als Gesellschafter-Geschäftsführer der o.g. GmbH darf nicht in die Summe der versicherungspflichtigen Gehälter einbezogen werden. Ich gehöre nicht zum Kreis der in der gesetzlichen Unfallversicherung pflichtversicherten Personen, weil ich zu meiner GmbH nicht in einem persönlichen und wirtschaftlichen Abhängigkeitsverhältnis stehe. (Landessozialgericht Schleswig-Holstein 11.11.92; DB 93,1370)
Meine unternehmerähnliche Stellung in der GmbH ergibt sich daraus, dass ich in der Lage bin, mir nicht genehme Weisungen der Gesellschafter-Versammlung zu verhindern, weil ich ... (Zutreffenden Punkt auswählen)
Freundliche Grüße
X.Y.
Geschäftsführer der X-GmbH